Berlin – Mit 18 Jahren Verzögerung gilt die UN-Kinderrechtskonvention nun auch in Deutschland uneingeschränkt. Die Bundesregierung übergab den Vereinten Nationen am Donnerstag das Schreiben, in dem Deutschland seine Vorbehalte gegen die Konvention zurücknimmt. Damit sei die Entscheidung offiziell rechtswirksam, teilte das Bundesjustizministerium mit. Das Kabinett hatte sich bereits im Mai auf diesen Schritt verständigt.
Die Kinderrechtskonvention wurde 1989 beschlossen und legt wesentliche Schutzstandards für Kinder fest. Als „Grundrechte“ definiert sind darin Gesundheit, Bildung, Freizeit, Erholung und Betreuung. In Deutschland trat die Konvention 1992 in Kraft. Die Bundesregierung formulierte damals allerdings Vorbehalte, etwa bei der Gleichbehandlung ausländischer Kinder.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, diese Einschränkungen seien nun „endgültig aus der Welt“. Die Regierung zeige mit dem Schritt, „dass das Kindeswohl im Mittelpunkt ihrer Politik steht“. Kinder und Jugendliche bräuchten einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe.
Die Rücknahme des Vorbehalts sollte jetzt den Ländern Anlass geben, ihre legislative Praxis und die Gesetzesanwendung kritisch zu überprüfen, mahnte sie. Dabei gehe es vor allem um Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft. Diese müsse auf „die kürzeste noch angemessene Zeit reduziert werden“.
Auch beim Umgang mit Asylbewerbern, vor allem bei der medizinischen Versorgung, sollten die Sozialbehörden auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen Rücksicht nehmen. „Die Länder sollten jetzt ihre Chance nutzen, die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen weiter zu verbessern“, sagte die FDP-Politikerin. © ddp/aerzteblatt.de
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