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Politik · News

15.07.2010
Bedarfsplanung: GBA beschließt Demografiefaktor

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat in seiner Sitzung am Donnerstag in Berlin die Einführung eines demografischen Faktors bei der Berechnung der Bedarfsplanung beschlossen. Damit orientieren sich die Zahl der Arztsitze in einem Planungsbereich zukünftig nicht mehr nur an der Einwohnerzahl, sondern auch an deren Altersstruktur.

Dadurch können beispielsweise in derzeit gesperrten Bezirken mit einem hohen Anteil älterer Einwohner, zusätzliche Arztsitze geschaffen werden. Diese Regelung greift allerdings erst dann, wenn in einem Planungsbezirk eine hohe Fallzahl pro Arztpraxis erreicht wird.

Damit soll verhindert werden, dass in gut versorgten Gebieten aufgrund der Altersstruktur unnötig neue Arztsitze entstehen. Darüber hinaus sollen bei der Besetzung der so neu geschaffenen Sitze Ärzten mit einer geriatrischen Zusatzausbildung  Vorrang  haben.

 „Wir sind uns darüber im Klaren, dass mit diesem Teilbeschluss nicht die Probleme der ärztlichen Unterversorgung im ländlichen Bereich gelöst werden“, betonte der unparteiische Vorsitzende des GBA, Rainer Hess. „Der nun getroffene Beschluss zur Einführung eines Demografiefaktors weist jedoch in die richtige Richtung, indem die rein quantitative Ermittlung des Verhältnisses von Einwohner- und Arztzahl durch einen qualitativen Aspekt des Versorgungsbedarfs einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ergänzt wurde.“

Die Vertreter der Krankenkassen hatten den Antrag nicht unterstützt. Zwar war man sich grundsätzlich darüber einig, dass ein Demografiefaktor notwendig ist, allerdings konnte man sich bei der Ausgestaltung nicht einigen.

Johann-Magnus v. Stackelberg /Gebhardt
Johann-Magnus von Stackelberg, Stellvertretender Vorsitzender  des GKV-Spitzenverbands, stellte fest, dass durch den Demografiefaktor auch Sitze in stadtnahen Regionen frei werden würden, die attraktiver seien als ländliche Planungsbezirke. „Wir verschärfen damit noch das Versorgungsproblem, und das halte ich für sarkastisch.“  

Der GKV-Spitzenverband hatte vorgeschlagen,  für jeden neuen, aufgrund des Demografiefaktors  ausgeschrieben Arztsitz einen in überversorgten Gebieten zu streichen, hatte sich damit aber nicht durchsetzen können.

Carl-Heiz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, betonte: „Wir sehen den Demografiefaktor als wichtigen Ansatz. Aber er ist nur ein Baustein. Wichtig war, dass wir heute diesen ersten Baustein beschlossen haben, so dass wie in unterversorgten Gebieten schon mal neue Sitze ausschreiben können.“

Während der Diskussion wurde deutlich, dass für weiterführende Reformen der Bedarfsplanung die rechtlichen Grundlagen fehlen. „Wir sehen auch die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Überarbeitung der Bedarfsplanung, müssen uns dabei allerdings an die Vorgaben halten, die uns der Gesetzgeber macht“, erklärte Hess.

Darüber hinaus stellte der GBA zusammen mit der Kooperationsgemeinschaft Mammographie (KoopG) eine neue Aufklärungsbroschüre für Teilnehmerinnen des Mammographiescreenings vor. Sie soll zukünftig den Einladungen zum Screening beiliegen und das bisherige Merkblatt, das seit 2004 im Umlauf ist, ablösen.

„Aufgabe war es der vielfältige Kritik, wir würden Frauen mit verschönernden Aussagen zum Screening treiben, zu begegnen“, erklärte Wolfgang Aubke, Vorsitzender des Beirats der KoopG.

Deshalb habe man alle Informationen der Broschüre überarbeitet und Prozentangaben in absolute Zahlen übersetzt. Auch seien kritische Befunde, wie die Zahl der behandelten Tumore, die nicht auffällig geworden wären, mit eingeflossen. „Insofern hoffe ich, dass wir mit diese Broschüre mehr Frauen dazu bringen können, sich fundiert für eine Mammografie zu entscheiden.“ © hil/aerzteblatt.de



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